Meldung von Fehlverhalten

Was muss ich tun, wenn ich ein Fehlverhalten melden möchte?

Sind Sie ein Mitarbeiter?

Mitarbeiter und andere Personen, die Zugang zu unserem Intranet haben, müssen den internen Berichtsweg nutzen, der über unser Intranet zugänglich ist.

Wer kann Meldungen machen?

Wir bitten unsere Geschäftskontakte, uns Hinweise auf Fehlverhalten zu melden. Bewerber, Freiwillige, Auszubildende, Selbstständige, Personen, die unter der Aufsicht und Kontrolle von Kunden, Auftragnehmern, Subunternehmern, Lieferanten oder anderen Unternehmen oder Einrichtungen arbeiten, Aktionäre, Personen, die Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen sind oder für solche Positionen zur Verfügung stehen, können den Kanal zur Meldung nutzen. Personen, die zu diesen Kategorien gehörten und die Informationen während ihrer Zeit in diesen Rollen erhalten haben, können das System ebenfalls zur Meldung nutzen, ebenso wie ehemalige Mitarbeiter. Das Gleiche gilt für Personen, deren Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat, d. h. in Fällen, in denen Informationen über Verstöße während des Einstellungsverfahrens oder anderer vorvertraglicher Verhandlungen erlangt wurden.

Was kann gemeldet werden?

Informationen über Fehlverhalten, das gegen geltendes Recht (einschließlich des Rechts der Europäischen Union) verstößt, sonstige Unregelmäßigkeiten, an denen ein öffentliches Interesse besteht, Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex, unseren Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder Compliance-Programme.

Über welche Kanäle kann ich Meldungen machen?

  • Die Berichterstattung in Bezug auf alle Epiroc-Einrichtungen kann wie bisher über unsere Global Speak Up-Line erfolgen, bei der die gesamte Kommunikation und Nachverfolgung auf Konzernebene und durch von Group Compliance ernannte Personen abgewickelt wird.
  • Für die Berichterstattung in Bezug auf in der EU ansässige Epiroc- Einrichtungen kann die Meldung alternativ über den lokalen Meldekanal erfolgen, und die gesamte Kommunikation wird dann über eine lokale Person in der EU-Einrichtung abgewickelt.
  • In der EU besteht auch die Möglichkeit, über die von den benannten Behörden eingerichteten Kanäle zu melden.

Wo kann ich auf die Meldekanäle zugreifen?

  • Klicken Sie auf diesen Link, um über das Internet zu berichten: https://epiroc.speakup.report/epiroc
  • Sie können auch die hier verfügbare Epiroc SpeakUp-Nummer anrufen.
    Die Kontaktdaten der benannten Behörden in Ihrem Land werden von der jeweiligen lokalen Epiroc-Einrichtung auf ihrer externen Website veröffentlicht. 

Wird meine Identität vertraulich behandelt?

Personen, die Speak-Up-Fälle bearbeiten, dürfen keine unbefugten Offenlegungen von Informationen vornehmen, die die Identität der meldenden Personen oder Dritter in der Meldung offenlegen könnten. 

Bin ich vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt?

Epiroc toleriert keine Behinderung von Meldungen und keine Vergeltungsmaßnahmen, wenn die meldende Person berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße der Wahrheit entsprechen. 

Datenschutzhinweis

Personenbezogene Daten werden nur dann im Rahmen der Nachverfolgung der gemeldeten Informationen verarbeitet, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Nachverfolgung der Meldungen erforderlich ist und in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften erfolgt. Personenbezogene Daten werden nicht länger als notwendig und nicht länger als zwei Jahre gespeichert.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Lokale EU-Behörden, die für die Entgegennahme von Whistleblowing-Meldungen zuständig sind:

Informationen zu den benannten lokalen Behörden finden Sie auf der Website der jeweiligen Epiroc-Einrichtung in der EU.